AGB + Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Unsere Angebote, Mitteilungen und Angaben sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und sind von diesem vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung nicht weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Auftraggeber für den Schaden, der daraus entsteht.

2. Gewähr

Unsere Firma ist bemüht, nur einwandfreie Objekte in Bearbeitung zu nehmen. Für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; daher sind unsere Angebote freibleibend. Alle Angebote sind vor Vertragsabschluß nachzuprüfen. Zwischenverkauf und -vermietung oder -verpachtung bleibt vorbehalten. Jegliche Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein Objekt bereits von anderer Seite angeboten worden, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat.

4. Tätigkeit

Unsere Firma ist auch berechtigt, für den anderen Teil tätig zu werden und damit diesem Provisionen zu vereinbaren.

5. Nachweis

Der Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer, Vermieter oder Mieter, Verpächter oder Pächter) hat vor Abschluß eines Vertrages den Vertragsinteressenten zu befragen, ob unsere Firma zu dem beabsichtigten Vertragsabschluß durch Nachweis oder Vermittlung beigetragen hat.

6. Auftragserteilung

Sobald der Auftraggeber Verhandlungen mit dem anderen Teil aufnimmt, ist auf unseren Nachweis Bezug zu nehmen.

7. Provision

Unsere Provision entsteht für den Nachweis eines Interessenten oder eines Objektes oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses über das Objekt und ist zahlbar bei Abschluß eines notariellen Vertrages bzw. eines schriftlichen Miet- und Pachtvertrages. Bei Ausübung eines vermittelten Vorkaufsrechts entfällt eine zeitliche Begrenzung. Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber sowie derjenige, der den Auftrag ohne ausreichende Vollmacht erteilt hat. Die Höhe der Provision richtet sich nach den ortsüblichen Provisionssätzen. Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen erfolgt an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung Umlegung, Zwangsversteigerung, Forderungserwerb, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

8. Änderungen

Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in wie auch immer gearteter Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig. Wird anstatt des An- und Verkaufs eine Vermietung, Verpachtung, die Einräumung eines Erbbaurechts, eines dinglichen Wohnrechts, eines Nießbrauchrechts, eine Beleihung oder ein gleichartiges Rechtsverhältnis vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen.

9. Aufhebung

Der Gesamtprovisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird. In diesem Fall ist die Vertragspartei zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei der der Grund zur Aufhebung des Vertrages liegt.

10. Verfügungszweck

Die Übertragung eines Verfügungsrechts an einem Grundstück durch eine andere Rechtsform ist einem Grundstückskauf gleichzusetzen.

11. Bekanntgabe

Sobald ein Vertrag abgeschlossen wird, hat der Auftraggeber die Pflicht, unserer Firma unverzüglich Mitteilung zu machen – unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen und der Vertragsschließenden – , auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit unserer Firma zurückzuführen ist, in diesem Fall allerdings ohne Angabe der Vertragsbedingungen.

12. Unwirksamkeit

Sollten Teile der Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der jeweils zuständige Geschäftssitz unserer Firma. Für das Mahnverfahren ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ebenfalls der jeweils zuständige Sitz unserer Firma.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Maklervertrag

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag, auch einen mündlich geschlossenen Vertrag oder durch konkludentes Handeln entstandenen Vertrag, zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns  über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, formlos schriftlich informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufserklärung

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